Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Geschäftsbedingungen:
a. Ferienunterkunft: Zelt, Faltcamper, Wohnmobil, (mobiler) Wohnwagen, Bungalow, Gartenhaus, Wanderhütte und dergleichen;
b. Unternehmer: Camping Osebos BV;
c. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;
d. Mitgestalter: die Person(en), die auch in der Vereinbarung angegeben ist/sind;
e. drittens: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder seine Miturlauber ist;
f. vereinbarter Preis: das Entgelt, das für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; was nicht im Preis enthalten ist, muss anhand einer Preisliste angegeben werden;
g. Kosten: alle Kosten für den Unternehmer, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Freizeitgeschäfts stehen;
h. Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Aufenthaltsregeln;
i. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts;
j. eine Streitigkeit: wenn eine vom Urlauber beim Unternehmer eingereichte Beschwerde nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.

Artikel 2: Inhalt des Vertrags

1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber zu Erholungszwecken, dh nicht zum dauerhaften Aufenthalt, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder Art für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Preis zur Verfügung.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen vorzulegen, auf deren Grundlage auch dieser Vertrag zustande kommt. Weichen die Angaben wesentlich von den Angaben bei Vertragsschluss ab, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
4. Der Urlauber ist verpflichtet, die Vereinbarung und die damit verbundenen Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, die Vereinbarung und die damit verbundenen Informationen einhalten.

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Artikel 4: Preis und Preisänderung

1. Der Preis wird auf der Grundlage der jeweils gültigen Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
2. Entstehen nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine Änderung von Gebühren und/oder Abgaben zusätzliche Kosten, die unmittelbar die Ferienunterkunft oder den Urlauber betreffen, aufgrund einer Kostensteigerung auf Seiten des Unternehmer, können diese dem Urlauber in Rechnung gestellt werden, auch nach Vertragsschluss.

Artikel 5: Zahlung

1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unter Einhaltung der vereinbarten Bedingungen.
2. Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nach, hat der Unternehmer unbeschadet des Unternehmerrechts das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises.
3. Ist der Unternehmer am Tag der Anreise nicht im Besitz des gesamten fälligen Betrags, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
4. Die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung angemessen entstandenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht bezahlt, werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlich festgelegten Zinsen auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Artikel 6: Stornierung

1. Wenn der Urlauber, aus welchen Gründen auch immer, den Vertrag weniger als eine Woche vor Beginn der Mietzeit storniert, schuldet der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Mietbetrags, ausgenommen Buchungsgebühr und € 28,- Verwaltungsgebühr Kosten.
2. Wenn der Urlauber aus welchen Gründen auch immer den Vertrag mehr als eine Woche vor Beginn der Mietzeit storniert, schuldet der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 5 % des vereinbarten Preises, ohne Buchungsgebühr und Verwaltungskosten, € 28.
3. Mit der Stornierung des gebuchten Aufenthaltes erlöschen alle zugesagten Rechte.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte

1. Die Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
2. An die erteilte Erlaubnis können Bedingungen geknüpft werden, die dann vorher schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers

Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum.

Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder einer rechtswidrigen Handlung

1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. Wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den damit verbundenen Informationen und/oder behördlichen Vorschriften trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, und so weiter in einem Umfang, in dem dem Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
b. wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder Miturlauber belästigt oder die Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Platzes stört;
c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung der Ferienunterkunft entgegen dem Zweck der Website handelt.
2. Wünscht der Unternehmer eine vorläufige Kündigung und Räumung, muss er dies dem Urlauber in einem persönlich auszuhändigenden Schreiben mitteilen. In diesem Schreiben muss der Urlauber über die Möglichkeit informiert werden, die Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss vorzulegen. In dringenden Fällen kann die schriftliche Abmahnung entfallen.
3. Nach einer Stornierung hat der Urlauber dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft und der Platz so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden, geräumt werden.

Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

1. Der Unternehmer stellt jederzeit sicher, dass die Ferienunterkunft sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von der Regierung an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er sorgt auch dafür, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, die vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.

Artikel 11: Wartung und Bau

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand zu halten.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die unmittelbare Umgebung während der Vertragsdauer in demselben Zustand zu halten, in dem der Urlauber sie übernommen hat.
3. Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Aktivitäten dieser Art durchzuführen.

Artikel 12: Haftung

1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Körperverletzung und Tod ist auf 300.000 € pro Ereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
2. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf dem Gelände, es sei denn, dies ist die Folge eines Mangels, der dem Unternehmer zuzurechnen ist.
3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungseinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
4. Für Störungen der Versorgungseinrichtungen haftet der Unternehmer, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm, dem/den Miturlauber(n) und/oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, dem Miturlauber (und ) und/oder Dritten zugerechnet werden können.
6. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Meldung von Belästigungen durch andere Urlauber durch den Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 13: Streitbeilegung

1. Der Urlauber und der Unternehmer sind an die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gebunden.
2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht. Nur der Schlichtungsausschuss oder ein niederländisches Gericht ist befugt, diese Streitigkeiten zur Kenntnis zu nehmen.
3. Im Falle einer Streitigkeit über den Abschluss oder die Durchführung dieses Vertrages muss die Streitigkeit spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber eingereicht wurde, dem Unternehmer schriftlich oder in einer anderen von der Streitbeilegungskommission zu bestimmenden Form vorgelegt werden die Beschwerde an den Unternehmer. Wenn der Unternehmer eine Streitigkeit der Schlichtungskommission vorlegen möchte, muss er den Urlauber auffordern, innerhalb von fünf Wochen zu entscheiden, ob er sich an die Schlichtungskommission wenden möchte oder nicht. Dabei muss der Unternehmer ankündigen, dass er sich frei fühlt, die Streitigkeit nach Ablauf der vorgenannten Frist vor Gericht zu bringen. An den Stellen, an denen die Bedingungen auf die Streitbeilegungskommission verweisen, kann eine Streitigkeit dem Gericht vorgelegt werden. Wenn der Urlauber die Streitigkeit der Schlichtungskommission vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
4. Für die Behandlung von Streitigkeiten wird auf die Bestimmungen des Recreation Disputes Committee verwiesen. Der Streitbeilegungsausschuss ist nicht befugt, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Krankheit, Verletzung, Tod oder Nichtzahlung einer Rechnung zu behandeln, die nicht auf einer wesentlichen Beschwerde beruhen.
5. Für die Bearbeitung eines Streitfalls ist eine Gebühr zu entrichten.


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